Gesundheit

Neue Regelungen zur Förderung der Gruppentherapie

Die psychotherapeutische Behandlung in einer Gruppe ist ein wichtiges Angebot für psychisch kranke Menschen, das noch zu wenig genutzt wird. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Psychotherapie-Richtlinie dahingehend ergänzt.

„Der G-BA setzt mit seinem heutigen Beschluss an verschiedenen Stellen an, um der Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Versorgung nochmals einen höheren Stellenwert zu verschaffen. Patientinnen und Patienten können z. B. mit dem neuen Angebot einer Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung vor der eigentlichen Therapie für sich prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie in Frage kommt“, erläuterte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Psychotherapie.

Die Inanspruchnahme der neu beschlossenen „Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung“ wird in der Regel jenen Erkrankten angeboten, die in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Empfehlung für eine Therapie in der Gruppe erhalten haben. Die Therapie kann bis zu viermal je Krankheitsfall mit jeweils 100 Minuten erfolgen. Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist für die Therapeuten kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen vorgesehen.

Eine Gruppentherapie kann zukünftig auch gemeinsam von zwei Therapeuten betreut und damit ggf. auch praxisübergreifend organisiert werden. So kann der Therapieprozess besser moderiert und die Interaktion der Gruppenmitglieder gesteuert werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung am 23. November 2019 entfiel bereits das Gutachterverfahren für Gruppentherapien. Zukünftig brauchen nun auch Anträge auf eine Langzeittherapie mit einer Kombination aus überwiegend Gruppentherapie mit Einzeltherapie nicht mehr einem Gutachter vorgelegt werden. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: www.g-ba.de

Foto: © fizkes - stock.adobe

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